Am 26. Juni 2024 hat die SP des Kantons Schwyz die Initiative «Kaufkraft stärken - Prämienverbilligung auch für den Mittel-stand» eingereicht. Die Initiative verlangt in der Form einer allgemeinen Anregung, dass der Kanton Schwyz die Prämienverbilligung auf mindestens den durchschnittlichen Pro-Kopf-Beitrag aller Kantone erhöht.

Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrates lehnen die Initiative mit dem Hinweis auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundes zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenver-sicherungsprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab.Die Umsetzung des Gegenvorschlags führt dazu, dass das Prämienver-billigungssystem im Kanton Schwyz ohnehin zwingend überprüft und angepasst werden muss.

Der kantonale Anteil an den Prämienverbil-ligungen wird nach der Umsetzung des Gegenvorschlags markant ansteigen. Provisorische Berechnungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auf der Basis der Zahlen des Jahres 2025 zeigen, dass die Zahlungen für die individuelle Prämienver-billigung von rund 94 Mio. Franken auf rund 111 Mio. Franken gestiegen wären.Aus Sicht des Regierungsrates und der Mehrheit des Kantonsrates ist die vorliegende Volksinitiative deshalb überflüssig.

Der Kantonsrat hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2025 die Initiative beraten. Er ist dem Antrag des Regierungsrates gefolgt und hat die Initiative mit 80 zu 15 Stimmen abgelehnt.

Wollen Sie die Volksinitiative «Kaufkraft stärken - Prämienverbilligung auch für den Mittelstand» annehmen?

Begründung
Parole

Wir sagen Nein